Vortrag von Dominik Schuh zum Thema "Gute wissenschaftliche Praxis"

Ein Beitrag von Simone Gerhards.

Dominik Schuh, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt "Akademische Integrität" der Johannes Gutenberg-Universität, informierte die Promovendinnen und Promovenden sowie den Trägerkreis des GRKs über die ethischen und rechtlichen Normen in Bezug auf Plagiate und besonders Selbstplagiate.

Jeder Student, Promovend und Professor weiß, dass er fremde Textaussagen in eigenen Schriften durch einen entsprechenden Beleg in Form von Fußnoten oder Verweisen kennzeichnen muss. Wichtig ist, dass alle Belege nachvollziehbar und einheitlich sind. Soweit die Theorie – Doch wie sieht es in der Praxis aus? Dominik Schuh erläuterte, unter welchen Bedingungen die beiden Grundprinzipien „Nachvollziehbarkeit" und „Einheitlichkeit" missachtet werden und wo ein akademisches Fehlverhalten beginnt.

Plagiat – ein "Menschenräuber" treibt sein Unwesen in der Wissenschaft


Das lateinische Wort plagiārius für "Menschenräuber" kennzeichnet in seiner deutschen Entsprechung "Plagiat" die Übernahme fremden geistigen Eigentums als eigene Leistung.
Die in der Wissenschaft gängige Definition eines Plagiats stammt von Dr. Teresa (Teddi) Fishman, der Direktorin des International Center for Academic Integrity, und lautet wie folgt:
"Ein Plagiat liegt vor, wenn eine Person
1. Wörter, Ideen oder Ergebnisse verwendet,
2. die einer identifizierbaren Person oder Quelle zugeordnet werden können,
3. ohne die Übernahme sowie die Quelle in geeigneter Form auszuweisen,
4. in einem Zusammenhang, in dem zu erwarten ist, dass eine originäre Autorschaft vorliegt,
5. um einen Nutzen, eine Note oder einen sonstigen Vorteil zu erlangen, der nicht notwendigerweise ein materieller sein muss." [Fn. 1]
In der Praxis ist es oft schwierig festzustellen, ab welchem Punkt Nachlässigkeit im Umgang mit Quellen beginnt und wann von einer vorsätzlichen Täuschung gesprochen werden muss – auch am Text selbst ist dies nur schwer zu erkennen. Daher besitzt der Verfasser eines Textes eine besondere Nachsorgepflicht, die besagt, dass alle zugänglichen und relevanten Aufsätze zu einem Thema ausfindig gemacht werden müssen. Ob allgemeingültiges Wissen oder fachspezifische Selbstverständlichkeiten durch einen Beleg gekennzeichnet werden müssen, hängt von der jeweiligen Fachkultur ab.

Selbstplagiat – die "Zweitverwertung" als unlauterer Vorteil


Das Selbstplagiat, auch Eigenplagiat genannt, ist eine Besonderheit, die erst in den letzten Jahren durch Internetplattformen wie "VroniPlag" an Aufmerksamkeit gewann. Es kennzeichnet eine "Zweitverwertung" einer eigenen, bereits publizierten Arbeit mit dem Ziel, Vorteile oder Anerkennung zu erlangen. Um ein solches Plagiat zu verhindern, rät Schuh, alle bereits zu einem Thema eingereichten Texte in weiteren Publikationen kenntlich zu machen. Dies gilt auch für Ergebnisse aus einer Magisterarbeit, die in einer Dissertation vertieft werden. In der Einleitung oder einem eigenen Kapitel sollte erwähnt werden, dass bereits die (publizierte oder auch unveröffentlichte) Magisterarbeit über den Themenbereich oder Teilaspekte davon handelte.


Fußnote:
[1] Fishman, Teddi, "We know it when we see it" is not good enough: toward standard Definition of plagiarism that transcends theft, fraud, and copyright, 4th Asia Pacific Conference on Educational Integrity (4APCEI), 28-30 September 2009, University of Wollongong, NSW, Australia, 5.

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